LAG Köln - Beschluss vom 21.08.2020
10 TaBVGa 2/20
Normen:
BPersVG § 30;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 20.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BVGa 2/20

Kein Recht auf Ausübung des Amts als Bezirksschwerbehindertenvertreter bei vorläufiger Dienstenthebung

LAG Köln, Beschluss vom 21.08.2020 - Aktenzeichen 10 TaBVGa 2/20

DRsp Nr. 2021/1269

Kein Recht auf Ausübung des Amts als Bezirksschwerbehindertenvertreter bei vorläufiger Dienstenthebung

Das Betriebsratsmitglied ist bis zum Abschluss des rechtskräftigen Kündigungsschutzprozesses an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.04.2020 - 4 BVGa 2/20 - wird zurückgewiesen.

Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Normenkette:

BPersVG § 30;

Gründe

I. Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens um die Duldung der Amtsausübung des Beteiligten zu 1) als Bezirksschwerbehindertenvertreter.

Das beteiligte Amt zu 2) ist eine Bundesoberbehörde, die dem Geschäftsbereich des B d V mit über 50 Dienststellen im Bundesgebiet und Hauptsitz in B zugeordnet ist.