I.
Im Ausgangsverfahren klagt der Kläger gegen die Geschäftsführerin seiner früheren Arbeitgeberin, die Fa. E.. Baugesellschaft mbH, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, auf Schadenersatz wegen unterlassener Abführung von Beiträgen an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft. Die Klageschrift vom 04.11.2005 ging am 07.11.2005 beim Arbeitsgericht Trier ein. Mit Antrag vom 04.11.2005, eingegangen am 15.11.2005 hat der Kläger rein vorsorglich die Verweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht beantragt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|