LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.01.2007
3 Sa 1225/06
Normen:
BGB § 611 § 670 ; LTV (Lohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft NRW) § 4 ; VO (EG) 561/2006 v. 15.03.2006;
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 11.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1018/06

Kein Kostenerstattungsanspruch des Arbeitnehmers für Fahrerkarte zur Benutzung eines digitalen Fahrtenschreiber

LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 1225/06

DRsp Nr. 2007/9578

Kein Kostenerstattungsanspruch des Arbeitnehmers für Fahrerkarte zur Benutzung eines digitalen Fahrtenschreiber

»Dem Arbeitnehmer steht in Ermangelung anderweitiger Vereinbarung kein Aufwendungsersatzanspruch entsprd. § 670 BGB für den Erwerb einer sog. Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber i.S.d. VO (EG) Nr. 561/2006 v. 15.03.2006 zu. Deren Beschaffung ist - vergleichbar der Erteilung einer Fahrerlaubnis - der Sphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen.«

Normenkette:

BGB § 611 § 670 ; LTV (Lohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft NRW) § 4 ; VO (EG) 561/2006 v. 15.03.2006;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Erstattung von Auslagen des Klägers für den Erwerb einer sog. Fahrerkarte.

Der Kläger ist seit dem 01.01.1988 bei der Beklagten, welche ein Transportunternehmen betreibt, als Kraftfahrer tätig.