Mit der Klage beansprucht die Klägerin Instrumentengeld nach Maßgabe des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifvertrages für Musiker in Kulturorchestern (TVK) in Verbindung mit dem Tarifvertrag über Instrumentengeld und Rohr-, Blatt- und Saitengeld. Die Klägerin ist Kontrabassistin beim Sinfonieorchester X. . Der Arbeitgeber stellt ihr ein Instrument zur Verfügung. Um zuhause zu üben, benutzt sie ihr eigenes Instrument.
§ 11- Haftung - lautet:
Der Musiker haftet dem Arbeitgeber aus vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten auf Schadensersatz. § 12 Abs. 1 bleibt unberührt.
In § 12 - Instrumente - heißt es, soweit hier von Interesse:
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