LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.06.2004
1 Sa 415/04
Normen:
TVK § 12 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 12.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3873/03

Kein Instrumentengeld in Kulturorchester bei gestelltem Kontrabass

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2004 - Aktenzeichen 1 Sa 415/04

DRsp Nr. 2004/15876

Kein Instrumentengeld in Kulturorchester bei gestelltem Kontrabass

»Stellt der Arbeitgeber dem Musiker ein Instrument zur Verfügung und nutzt der Musiker daneben zum häuslichen Üben ein eigenes Instrument, hat er auch dann keinen Anspruch auf ein Instrumentengeld gemäß § 12 Abs. 2 des Tarifvertrages für Musiker in Kulturorchestern (TVK), wenn es sich um ein besonders sperriges Instrument handelt (hier: Kontrabass).«

Normenkette:

TVK § 12 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Mit der Klage beansprucht die Klägerin Instrumentengeld nach Maßgabe des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifvertrages für Musiker in Kulturorchestern (TVK) in Verbindung mit dem Tarifvertrag über Instrumentengeld und Rohr-, Blatt- und Saitengeld. Die Klägerin ist Kontrabassistin beim Sinfonieorchester X. . Der Arbeitgeber stellt ihr ein Instrument zur Verfügung. Um zuhause zu üben, benutzt sie ihr eigenes Instrument.

§ 11- Haftung - lautet:

Der Musiker haftet dem Arbeitgeber aus vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten auf Schadensersatz. § 12 Abs. 1 bleibt unberührt.

In § 12 - Instrumente - heißt es, soweit hier von Interesse: