LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 22.03.2007
8 Ta 619/06
Normen:
ZPO § 114 Satz 1 § 115 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 30.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 5605/06

Kein einsetzbarer Anspruch auf Prozesskostenvorschuss des minderjährigen Kindes gegen seine Eltern bei Klage gegen Abmahnung und um Restlohnanspruch

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.03.2007 - Aktenzeichen 8 Ta 619/06

DRsp Nr. 2007/9599

Kein einsetzbarer Anspruch auf Prozesskostenvorschuss des minderjährigen Kindes gegen seine Eltern bei Klage gegen Abmahnung und um Restlohnanspruch

»Ein nach § 115 Abs. 3 ZPO zu berücksichtigender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss eines minderjährigen Kindes gegen seine Eltern besteht nur für Rechtsstreitigkeiten, die persönliche oder lebenswichtige Angelegenheiten des Kindes betreffen (BAG vom 12.12.1966 - AP Nr. 1 zu § 110 ZPO). Klagen gegen eine Abmahnung oder auf Restlohn gehören nicht dazu.«

Normenkette:

ZPO § 114 Satz 1 § 115 Abs. 3 ;

Gründe: