LAG Hamm - Urteil vom 06.09.2007
8 Sa 802/07
Normen:
BGB § 315 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Rheine, vom 14.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1654/06

Kein Dauerarbeitsverhältnis im Luftrettungsdienst bei monatlicher Koordinierung der Einsatzpläne mit anderweitig beschäftigten Ärzten

LAG Hamm, Urteil vom 06.09.2007 - Aktenzeichen 8 Sa 802/07

DRsp Nr. 2008/1748

Kein Dauerarbeitsverhältnis im Luftrettungsdienst bei monatlicher Koordinierung der Einsatzpläne mit anderweitig beschäftigten Ärzten

»Beruht der Einsatz der im Luftrettungsdienst tätigen Rettungsärzte auf vertraglichen Beziehungen zwischen den Beteiligten und erfolgt die monatliche Einsatzplanung mit Rücksicht auf die hauptberufliche Tätigkeit der Ärzte als angestellter Krankenhaus- oder niedergelassener Arzt in der Weise, dass gewünschte Anzahl und möglicher Zeitpunkt der Dienste vor der Aufstellung des Dienstplans erfragt und erst der auf dieser Grundlage koordinierte Dienstplan eine Verpflichtung des Rettungsarztes zum Tätigwerden begründet, so wird hierdurch zumindest ein Dauerarbeitsverhältnis nicht begründet.«

Normenkette:

BGB § 315 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand: