1. Auf die Berufung des Klägers wird das Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Celle vom 17.04.2008, 1 Ca 185/07, abgeändert:
2. Das beklagte Krankenhaus wird verurteilt, an den Kläger 12.444,67 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 931,98 € seit dem 01.06.2007, auf jeweils 1.644,67 € seit dem 01.07.2007, 01.08.2007, 01.09.2007, 01.10.2007, 01.11.2007, 01.12.2007 und 01.01.2008 abzüglich erhaltener Leistungen der Agentur für Arbeit in Höhe von 6.453,61 € netto zu zahlen.
3. Das beklagte Krankenhaus trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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