Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25.4.2017, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtstreits streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, auf die Klägerin übergegangene Ansprüche wegen der Zahlung von Insolvenzgeld zu erfüllen.
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