Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 11. Oktober 2018 -
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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