Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen mit Wirkung ab dem 07.03.2005 ein Arbeitsverhältnis begründet und ein solches ggf. kraft Befristung mit dem 06.09.2005 oder aber aufgrund arbeitgeberseitiger Kündigung zum 30.09.2005 beendet worden ist.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|