I. Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger von der Beklagten gemäß einem "Mandatierungsvertrag" vom 12. Oktober 2005 Zahlung von EUR 7.000,00 verlangen kann.
Der Kläger, der Rechtsanwalt ist, war bei der Beklagten über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren als Arbeitnehmer beschäftigt. Unter dem 12. Oktober 2005 vereinbarten die Parteien, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der Beklagten zum 30. Juni 2006 endete, wobei der Kläger mit sofortiger Wirkung unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freigestellt wurde.
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