ArbG Freiburg, vom 25.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 511/06
Kein Arbeitsrechtsweg für Unterlassungsklage gegen Gewerkschaftssekretär wegen Beleidigung des Rechtsvertreters der Arbeiteberseite ohne koalitionsspezifischen Bezug - Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.05.2007 - Aktenzeichen 9 Ta 2/07
DRsp Nr. 2007/14268
Kein Arbeitsrechtsweg für Unterlassungsklage gegen Gewerkschaftssekretär wegen Beleidigung des Rechtsvertreters der Arbeiteberseite ohne koalitionsspezifischen Bezug - "Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand"
1. Der Begriff der unerlaubten Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2ArbGG ist weit auszulegen und erfasst alle Rechtsstreitigkeiten über die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit einer Teilnahme der Koalitionen am Arbeitskampf und ihrer Betätigung im Arbeitsleben, worunter auch der Streit über Widerrufs- und Unterlassungsansprüche wegen ehrverletzender Behauptungen fällt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 823BGB erfüllt sind oder nicht; die Äußerung muss aber einen unmittelbaren Bezug zu koalitionsspezifischen Aufgaben haben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.