I.
Im vorliegenden Beschwerdeverfahren streiten die Parteien um die Frage, ob für die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist.
Die Beklagte ist eine selbständige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in C-Stadt. Sie wurde gegründet durch die evangelische Kirchengemeinde C-Stadt, die evangelische Kirchengemeinde A-Stadt, die evangelische Kirchengemeinde B-Stadt und den evangelischen Kirchenkreis C-Stadt. Zweck der Stiftung ist die Aufnahme des Schulbetriebs für das evangelische Ganztags-Gymnasium Y. in X-Stadt. Ausweislich der Stiftungsurkunde hat die Stiftung das Recht Beamte anzustellen und ein Siegel zu führen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|