Auf die Beschwerde des Antragstellers und unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 02.03.2021 - 8 BVGa 2158/21 - teilweise abgeändert:
I. Den Beteiligten zu 2) und 3) wird aufgegeben, dem Antragsteller folgende Materialien zur eigenen Verwendung zur Verfügung zu stellen:
- 2 Lizenzen für MS-Teams mindestens in der Version Office 365 Business Standard, oder einer vergleichbaren Videokonferenzplattform,
- 2 Headsets mit mindestens einem Frequenzbereich von 20 bis 17.000 Hertz und USB-Anschluss,
- 2 Webcams mit einer Videoauflösung von mindestens 1280 x 720 Pixel und USB-Anschluss,
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