LAG Hamm - Urteil vom 21.11.2012
2 Sa 745/12
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Münster, vom 05.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1210/11

Kein Anspruch auf tarifliche Vergütung eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers unter Berufung auf eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, der in Abänderung des bisherigen Arbeitsvertrages, der eine Bezugnahme auf eine tarifliche Vergütungsregelung enthielt, ein Festgehalt vereinbart

LAG Hamm, Urteil vom 21.11.2012 - Aktenzeichen 2 Sa 745/12

DRsp Nr. 2013/14268

Kein Anspruch auf tarifliche Vergütung eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers unter Berufung auf eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, der in Abänderung des bisherigen Arbeitsvertrages, der eine Bezugnahme auf eine tarifliche Vergütungsregelung enthielt, ein Festgehalt vereinbart

Wurde im Rahmen eines individuell vereinbarten Arbeitsverhältnisses ein monatliches Festgehalt und eine jährliche Tantieme von maximal 2800 € gezahlt, ohne dass diese individuelle Vereinbarung auf die im Betrieb der Beklagten bestehende Kollektivregelungen Bezug nimmt, ist nicht davon auszugehen, dass der Arbeitgeber zur Weitergabe der Tariflohnerhöhungen und zur Berücksichtigung der Stufenaufstiege bei der Berechnung der Vergütungshöhe verpflichtet ist.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 05.04.2012 - 2 Ca 1210/11 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

1. 2. 3.