Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 10. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Krankengeld (Krg).
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