Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 22.10.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Parteien streiten um die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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