Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.08.2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "Bl".
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