LAG Köln - Urteil vom 02.03.2007
4 Sa 1309/06
Normen:
BGB § 226 § 242 ; EStG § 52 ; GewO § 108 ;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 30.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2951/06

Kein Anspruch auf erneute Abrechnung unter Ausweisung des Steuerfreibetrags - schikanöse Zurückbehaltung von Befähigungsnachweisen des Arbeitnehmers

LAG Köln, Urteil vom 02.03.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 1309/06

DRsp Nr. 2007/9718

Kein Anspruch auf erneute Abrechnung unter Ausweisung des Steuerfreibetrags - schikanöse Zurückbehaltung von Befähigungsnachweisen des Arbeitnehmers

1. Hat der Arbeitnehmer für den Monat Mai 2006 einschließlich einer Abfindungszahlung eine Abrechnung erhalten, hat er keinen Anspruch auf eine erneute Abrechnung unter Ausweisung des steuerlichen Freibetrags gemäß § 52 (4 a) EStG, um damit gegebenenfalls einen Steuerschaden gegenüber der Arbeitgeberin geltend machen zu können. 2. Auch wenn die Arbeitgeberin Kurse zur Erlangung von Befähigungsnachweisen bezahlt hat, ist daraus kein Interesse daran zu erkennen, die auf den Namen des Arbeitnehmers ausgestellten Nachweise im Original zu behalten; ein solches Verhalten ist schikanös. 3. Da nicht das geringste Interesse der Arbeitgeberin an den Originalen erkennbar ist, hat der Arbeitnehmer die Originale auch nicht nach Fertigung von Kopien erneut an die Arbeitgeberin zurückzugeben; ein entsprechendes Verlangen kann keinen anderen Zweck haben, als dem Arbeitnehmer Mühen und Kosten zu bereiten und verstößt daher gegen § 226 BGB.

Normenkette:

BGB § 226 § 242 ; EStG § 52 ; GewO § 108 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um verschiedene Ansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.