Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwighafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 29.09.2020,
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Annahmeverzugsansprüche des Klägers für den Zeitraum vom 02.09.2018 bis zum 30.11.2018.
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