I. Auf die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes Nürnberg vom 29.10.2021 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 03.02.2021 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1/6 und die Klägerin zu 5/6.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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