LAG Köln - Urteil vom 08.03.1996 11 (13) Sa 457/95
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; Zuwendungs-TV § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5;
Fundstellen:
ARST 1996, 163
NZA-RR 1997, 57
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 18.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1312/94
Jahressonderzuwendung: Rückzahlungspflicht bei Wechsel aus dem Öffentlichen Dienst zu einer Evangelischen Kirchengemeinde
LAG Köln, Urteil vom 08.03.1996 - Aktenzeichen 11 (13) Sa 457/95
DRsp Nr. 2001/6080
Jahressonderzuwendung: Rückzahlungspflicht bei Wechsel aus dem Öffentlichen Dienst zu einer Evangelischen Kirchengemeinde
Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der vor Ablauf der Wartezeit zu einer Evangelischen Kirchengemeinde im Rheinland wechselt, muss die vom Vor-Arbeitgeber erhaltene Jahressonderzuwendung dann nicht zurückzahlen, wenn die Evangelische Kirchengemeinde auf sein Arbeitsverhältnis wie auf das aller ihrer Angestellten den BAT-KF anwendet und dies auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte BAT-Anwendungsordnung zurückgeht, die die Anwendung des BAT vorschreibt. In diesem Fall ist der BAT-KF als BAT-Vertragsrecht und damit als Tarifvertrag anzusehen. Die Evangelische Kirchengemeinde gilt dann als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die den "BAT oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet" (Protokollnotiz Nr. 2b zu § 1 des Zuwendungs-TV).
Normenkette:
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