LAG München - Urteil vom 27.02.1996
6 Sa 776/94
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; Tarifabkommen über die Absicherung eines Teils eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten der bayerischen Metallindustrie vom 17. November 1976, in der ab 1. April 1992 gültigen Fassung; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 17.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 1341/94

Jahressonderzahlung: tariflicher Ausschluss - Erziehungsurlaub

LAG München, Urteil vom 27.02.1996 - Aktenzeichen 6 Sa 776/94

DRsp Nr. 2002/15077

Jahressonderzahlung: tariflicher Ausschluss - Erziehungsurlaub

Kann die tarifliche Jahressonderzahlung infolge Tarifvertrags für Zeiten ausgeschlossen werden, in denen das Beschäftigungsverhältnis "kraft Gesetzes" ruht, so kann sie auch für die Zeit ausgeschlossen werden, in der die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich im Erziehungsurlaub befindet.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; Tarifabkommen über die Absicherung eines Teils eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten der bayerischen Metallindustrie vom 17. November 1976, in der ab 1. April 1992 gültigen Fassung; TVG § 1 ;
Vorinstanz: ArbG München, vom 17.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 1341/94