I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.12.2010 -
Die Klage wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 4. November 2010 abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger für das Jahr 2009 eine um 1.205,18 € brutto erhöhte Sonderzahlung zusteht.
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