I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28.02.2017 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Kürzung der Sonderzahlung nach §
Die Klägerin steht bei der Beklagten seit dem 15.4.2009 in einem Anstellungsverhältnis. Auf das Arbeitsverhältnis findet der
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