IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das BAG stellt klar, dass für die Frage der Eingliederung in den Betrieb maßgeblich ist, ob der Vorgesetzte tatsächlich in die betriebliche Arbeitsorganisation integriert wird. Eine Tätigkeit vor Ort oder ein disziplinarisches Weisungsrecht des Vorgesetzten ist für eine Eingliederung nicht zwingend erforderlich. Die Entscheidung ist also insbesondere für Unternehmen mit Matrixstrukturen relevant, in denen Führungskräfte in anderen Gesellschaften oder Betrieben die fachliche Weisungsbefugnis ausüben.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.05.2023