Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
In dem konkreten Fall blieb die fehlerhafte Anbringung der Signatur auf dem Nachrichten-container ohne Folgen für die Klägerin. Bei einer Klageeinreichung am letzten Tag der Dreiwochenfrist wäre aber der entsprechende Hinweis des Arbeitsgerichts wahrscheinlich gar nicht mehr möglich gewesen. Konsequenz wäre dann eine zu späte Klageerhebung und ihre Abweisung. In der anwaltlichen Praxis sollte daher auf die ordnungsgemäße Anbringung der Signatur auf dem Dokument selbst und nicht auf den Nachrichtencontainer geachtet werden.
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