1. Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors vom 18.06.2010 werden die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Weiden vom 01.12.2008 und 04.06.2010 abgeändert.
2. Der Vergütungsfestsetzungsantrag des Rechtsanwalts J... vom 24.11.2008 wird zurückgewiesen.
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