LAG Köln - Urteil vom 18.03.2021
8 Sa 765/20
Normen:
BGB § 626; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 01.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2095/19

Intime Beziehung zu Patientin als wirksamer KündigungsgrundUnzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei intimer Beziehung eines Diplom-Psychologen mit seiner PatientinZulässigkeit eines Abstinenzgebots

LAG Köln, Urteil vom 18.03.2021 - Aktenzeichen 8 Sa 765/20

DRsp Nr. 2021/9568

Intime Beziehung zu Patientin als wirksamer Kündigungsgrund Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei intimer Beziehung eines Diplom-Psychologen mit seiner Patientin Zulässigkeit eines Abstinenzgebots

Die Aufnahme einer intimen Beziehung zu einer Patientin noch innerhalb der Karenzzeit nach Behandlungsende rechtfertigt eine fristlose Kündigung aufgrund der schwerwiegenden Pflichtverletzung.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 01.07.2020 - 4 Ca 2095/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626; ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgerechten Kündigung wegen Aufnahme und Aufrechterhaltung einer intimen Beziehung zu einer Patientin.

Der Kläger war seit dem 01.09.2016 bei der Beklagten als Diplom-Psychologe beschäftigt. Seit dem 01.01.2019 war er als psychologischer Leiter der Tagesklinik (K in M tätig. Er übernahm damit die vollständige therapeutische Leitung der Tagesklinik unter oberärztlicher Aufsicht.