Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2009 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses, zunächst jedoch um die internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Köln.
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