LAG Köln - Urteil vom 14.01.2010
7 Sa 834/09
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2715/08

Internationale Zuständigkeit im grenzüberschreitenden Güterfernverkehr

LAG Köln, Urteil vom 14.01.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 834/09

DRsp Nr. 2011/903

Internationale Zuständigkeit im grenzüberschreitenden Güterfernverkehr

Für Arbeitnehmer, deren arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit sich typischerweise im grenzüberschreitenden internationalen Fernverkehr entfaltet, kann ein "gewöhnlicher Arbeitsort" i. S. V. Art. 19 Nr. 2 a) EuGVVO nicht bestimmt werden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2009 in Sachen

6 Ca 2715/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses, zunächst jedoch um die internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Köln.