Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Wiesbaden vom 29. September 2009 - 1 Ca 569/09 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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