LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 04.10.2010
16 Sa 1982/09
Normen:
EGBGB Art. 6; EGBGB Art. 30 Abs. 2; EGBGB Art. 34; EGBGB Art. 72 Abs. 1 b; ZA-NATO-Truppenstatut Art. 72 Abs. 1 b; BGB § 623;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 29.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 569/09

Internationale Zuständigkeit für Kündigungsschutzklage eines US-Staatsbürgers gegen US-Unternehmen mit Filiale in Deutschland; Arbeitsschutzrecht nach dem Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut; Kündigung eines at will-Arbeitsverhältnisses nach US-amerikanischem Recht

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.10.2010 - Aktenzeichen 16 Sa 1982/09

DRsp Nr. 2011/1546

Internationale Zuständigkeit für Kündigungsschutzklage eines US-Staatsbürgers gegen US-Unternehmen mit Filiale in Deutschland; Arbeitsschutzrecht nach dem Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut; Kündigung eines "at will"-Arbeitsverhältnisses nach US-amerikanischem Recht

1. Für Streitigkeiten nicht deutscher Unternehmen wirtschaftlichen Charakters ist nach Art. 72 Abs. 1b ZA-Natotruppenstatut die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben. 2. Zur Auslegung des Begriffs "Arbeitsschutzrecht" in Art. 72 Abs. 1b ZA-Natotruppenstatut. 3. Nach Art. 30 Abs. 2 EGBGB war hier US-amerikanisches Recht anzuwenden, da die Beklagte eine amerikanische Kreditgenossenschaft mit Sitz in Maryland (USA) ist, die Finanzleistungen (ausschließlich) für Mitglieder der US-Streitkräfte und deren Angehörige erbringt, der Kläger amerikanischer Staatsbürger ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ist und seine Arbeitsleistung auf einem der US-Armee unterstellten Flugplatz erbrachte und in US-Dollar bezahlt wurde. 4. Zur amerikanischen "at will"-Doktrin.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Wiesbaden vom 29. September 2009 - 1 Ca 569/09 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EGBGB Art. 6; EGBGB Art. 30 Abs. 2; EGBGB Art. 34; EGBGB Art. 72 Abs. 1 b; ZA-NATO-Truppenstatut Art. Abs. ;