Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.07.2014 verkündete Vorbehaltsurteil des Landgerichts Potsdam in der berichtigten Fassung vom 12.09.2014 -
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 15.295 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2012 sowie außergerichtliche Kosten von 869 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozent- punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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