Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.10.2015 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Sache darum, ob ein zwischen ihnen begründetes Arbeitsverhältnis am 31.10.2014 oder erst am 17.09.2015 sein Ende gefunden hat. Vorrangig streiten die Parteien jedoch um die internationale Zuständigkeit der Kölner Arbeitsgerichte.
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