1.
Der Antragsteller ist Rechtsanwalt. Er begehrt vom Arbeitgeber Zahlung der Anwaltskosten für die Vertretung des Betriebsrates in einem Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG. Der Antragsteller hatte in dem Beschlussverfahren auch das beteiligte Betriebsratsmitglied vertreten. Der Arbeitgeber macht Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages geltend wegen Vertretung widerstreitender Interessen, §§ 134 BGB, 43 a Abs. 4 BRAO.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|