Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 22.08.2012 - 6 Ca 2465/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Insolvenzsicherungsbeiträge nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe zu zahlen.
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