LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.04.2013
10 Sa 1593/12
Normen:
RTV § 3;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 22.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2465/11

InsolvenzsicherungsbeiträgeTarifvertrag SozialkassenverfahrenArbeitszeitflexibilisierung im Gerüstbauhandwerk und Insolvenzsicherung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.04.2013 - Aktenzeichen 10 Sa 1593/12

DRsp Nr. 2013/24402

InsolvenzsicherungsbeiträgeTarifvertrag SozialkassenverfahrenArbeitszeitflexibilisierung im Gerüstbauhandwerk und Insolvenzsicherung

Der Insolvenzsicherungsbeitrag ist nicht bei der Arbeitszeitflexibilisierung mit 2-monatigem Ausgleichszeitraum, sondern bei der Arbeitszeitflexibilisierung mit 12-monatigem Ausgleichszeitraum zuzahlen.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 22.08.2012 - 6 Ca 2465/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

RTV § 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Insolvenzsicherungsbeiträge nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe zu zahlen.