1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.01.2008 -
2. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Einstandspflicht des Beklagten als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für einen von der Klägerin im Rahmen der Witwenversorgung geltend gemachten Anspruch auf jährliche Barabgeltung eines Deputatkohlenanspruchs.
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