Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.03.2009 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, in welcher Höhe der Betriebsrentenanspruch der Klägerin insolvenzgeschützt ist.
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 27.03.2009 Bezug genommen.
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