Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13. Juni 2008 -
Die Klage der Klägerin zu 2. wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Klägerin hat ihre außergerichtlichen Kosten und von den Gerichtskosten sowie den Kosten des Beklagten ein Drittel zu tragen. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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