LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 11.02.2015
3 Sa 113/14
Normen:
AltTzG § 8a Abs. 1 S. 1 Hs. 2; SGB IV § 7e Abs. 7 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Stralsund, vom 16.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 512/13

Insolvenzschutz von WertguthabenAusschluss der sozialrechtlichen Durchgriffshaftung gegen GmbH-Geschäftsführer wegen nicht gesicherter Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.02.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 113/14

DRsp Nr. 2015/14762

Insolvenzschutz von Wertguthaben Ausschluss der sozialrechtlichen Durchgriffshaftung gegen GmbH-Geschäftsführer wegen nicht gesicherter Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen

Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung.

1. Die Berufung der klagenden Partei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 16.04.2014 - 3 Ca 512/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Nebenintervention im Berufungsverfahren trägt die Nebenintervenientin.

3. Die Revision gegen diese Entscheidung wird zugelassen.

Normenkette:

AltTzG § 8a Abs. 1 S. 1 Hs. 2; SGB IV § 7e Abs. 7 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die persönliche Haftung der drei Beklagten, die bei der P + S Werften GmbH (künftig Gemeinschuldnerin) als Geschäftsführer tätig waren, für nicht gesichertes Wertguthaben aus einem Altersteilzeitvertrag.