LAG Köln - Urteil vom 15.10.2009
7 Sa 750/09
Normen:
BetrAVG § 7 Abs. 5 S. 3; BetrAVG § 16 Abs. 1; ZPO § 278 Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2823/08

Insolvenzschutz für Betriebsrentenansprüche; Ausschluss von Anpassungsleistungen vor Insolvenzeröffnung aufgrund unwiderlegbarer gesetzlicher Vermutung eines Versicherungsmissbrauchs

LAG Köln, Urteil vom 15.10.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 750/09

DRsp Nr. 2010/16499

Insolvenzschutz für Betriebsrentenansprüche; Ausschluss von Anpassungsleistungen vor Insolvenzeröffnung aufgrund unwiderlegbarer gesetzlicher Vermutung eines Versicherungsmissbrauchs

1. § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG enthält die unwiderlegbare Vermutung des Versicherungsmissbrauchs, die auch dann eingreift, wenn der Arbeitgeber in dem Zwei-Jahreszeitraum vor Insolvenzeröffnung die Betriebsrente nur deshalb erhöht hat, weil er damit seiner Anpassungspflicht nach § 16 BetrAVG nachkommen wollte. 2. Ein nach § 278 VI ZPO gerichtlich festgestellter Vergleich stellte eine "Vereinbarung" i. S. d. § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung dar.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.05.2009 in Sachen

1 Ca 2823/09 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 7 Abs. 5 S. 3; BetrAVG § 16 Abs. 1; ZPO § 278 Abs. 6;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe der vom Kläger bei seiner früheren Arbeitgeberin, der J GmbH erworbene Betriebsrentenanspruch insolvenzgeschützt ist.