Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.05.2009 in Sachen
1 Ca 2823/09 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe der vom Kläger bei seiner früheren Arbeitgeberin, der J GmbH erworbene Betriebsrentenanspruch insolvenzgeschützt ist.
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