1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2010 (Az.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Beklagten zu 1), den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die Beklagte zu 2) im Wege des Betriebsübergangs sowie den hilfsweise geltend gemachten Anspruch des Klägers auf Wiedereinstellung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen.
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