Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 1. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 18. Mai 2018 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
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