Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 29.09.2021, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte Arbeitsentgelt, das sie durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangt hat, im Wege der Insolvenzanfechtung an die Masse zurückgewähren muss.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|