Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 30.03.2007, 4 Ca 1194/06, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Sch. (künftig: Schuldner). Das Insolvenzverfahren war auf Gläubigerantrag vom 02.08.2004 am 14.10.2004 eröffnet worden.
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