Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20.05.2016 - Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.286,98 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Arbeitsentgelt zur Insolvenzmasse aufgrund einer Vorsatzanfechtung.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X GmbH, früher firmierend unter L (im Folgenden: Schuldnerin).
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