Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 05.05.2011 - Az.: 3 Ca 1995 d/10 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Insolvenzanfechtung. Der Kläger begehrt nach erfolgter Insolvenzanfechtung von der Beklagten die Rückzahlung noch vor Insolvenzeröffnung erhaltener Gehaltszahlungen.
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