LAG Niedersachsen, vom 22.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 1053/11
ArbG Hannover, vom 12.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 379/10
Insolvenzanfechtung der Zahlung von Arbeitsentgelt unter dem Druck der Zwangsvollstreckung
BAG, Urteil vom 08.05.2014 - Aktenzeichen 6 AZR 465/12
DRsp Nr. 2014/10031
Insolvenzanfechtung der Zahlung von Arbeitsentgelt unter dem Druck der Zwangsvollstreckung
Orientierungssätze:1. Um eine inkongruente Deckung im Sinn des Anfechtungsrechts handelt es sich bereits dann, wenn der Schuldner während der "kritischen Zeit" der letzten drei Monate vor dem Eröffnungsantrag oder in der Zeit nach Stellung des Insolvenzantrags unter dem Druck unmittelbar drohender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen leistet, um sie zu vermeiden.2. Ein die Inkongruenz begründender Druck einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung besteht dagegen noch nicht, wenn der Schuldner nach Zustellung eines Titels die titulierte Forderung erfüllt, ohne dass der Gläubiger die Zwangsvollstreckung zuvor eingeleitet oder angedroht hat.3. Der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch aus § 143 Abs. 1 Satz 1 InsO ist als gesetzliches Schuldverhältnis der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien entzogen. Er unterfällt tariflichen Ausschlussfristen nicht.
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