LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 29.04.2013
7 Sa 272/12
Normen:
KSchG § 1; BetrVG § 102; GG Art. 5 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 17.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 6439/09

Insiderbestimmungen nach dem WertpapierhandelsgesetzKündigung wegen BeleidigungenZm Recht der freien Meinungsäußerung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.04.2013 - Aktenzeichen 7 Sa 272/12

DRsp Nr. 2013/24403

Insiderbestimmungen nach dem WertpapierhandelsgesetzKündigung wegen BeleidigungenZm Recht der freien Meinungsäußerung

Mit der Veröffentlichung eines Buchs hat die Klägerin in so erheblichem Maße gegen ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen, dass dies die Beklagte berechtigte, das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der Kündigungsfrist zu beenden, und dies trotz der Tatsache, dass es sich um ein außerdienstliches Verhalten der Klägerin handelte und dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung rechtskräftig aufgelöst war.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Januar 2012 - 18 Ca 6439/09 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1; BetrVG § 102; GG Art. 5 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.