I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 22.04.2010 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Vergütungsdifferenzen, die sich aus dem Streit über die Geltung einer Kurzarbeitsregelung ergeben, und um Urlaubsabgeltung.
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