SGB IX (i.d.F. bis 31.12.2017) § 81 Abs. 1 S. 1; SGB IX (i.d.F. bis 31.12.2017) § 95 Abs. 2; SGB IX (i.d.F. ab 01.01.2018) § 164 Abs. 1 S. 1; SGB IX (i.d.F. ab 01.01.2018) § 178 Abs. 2 S. 1 u. S. 4; BPersVG § 68 Abs. 2 S. 4; ZPO § 308 Abs. 1; SGB II § 44b; SGB II § 44d Abs. 4;
Fundstellen:
AP SGB IX 2018 § 178 Nr. 5
ArbRB 2021, 104
AuR 2021, 191
BB 2021, 563
EzA SGB IX 2018 _ 178 Nr. 4
EzA-SD 2021, 10
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 12.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 TaBV 724/18
ArbG Berlin, vom 09.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 56 BV 1026/18
Inhalt des Unterrichtungsanspruchs aus § 187 Abs. 2 Satz 1 SGB IXEntfristung eines befristeten Arbeitsvertrags als Entscheidung über die Begründung eines ArbeitsverhältnissesTeilnahme der Schwerbehindertenvertretung am AuswahlverfahrenEinschränkung des Unterrichtungs- und Anhörungsrechts der Schwerbehindertenvertretung auf entscheidungsrelevante Unterlagen
BAG, Beschluss vom 16.09.2020 - Aktenzeichen 7 ABR 2/20
DRsp Nr. 2021/2894
Inhalt des Unterrichtungsanspruchs aus § 187 Abs. 2 Satz 1 SGB IXEntfristung eines befristeten Arbeitsvertrags als Entscheidung über die Begründung eines ArbeitsverhältnissesTeilnahme der Schwerbehindertenvertretung am AuswahlverfahrenEinschränkung des Unterrichtungs- und Anhörungsrechts der Schwerbehindertenvertretung auf entscheidungsrelevante Unterlagen
Orientierungssätze:1. Die Schwerbehindertenvertretung hat bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen nach § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX das Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen. Das Einsichtsrecht erstreckt sich auch auf die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen der nicht behinderten Bewerber. Dieses Recht steht der Schwerbehindertenvertretung auch dann zu, wenn der Arbeitgeber bei einer internen Stellenbesetzung auf eine Ausschreibung der Stelle verzichtet hat und von sich aus schwerbehinderte Menschen in seine Auswahlentscheidung mit einbezogen hat (Rn. 34/36).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.